Staatsregierung erlässt schärfere Corona-Beschränkungen: Neue Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim
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Staatsregierung erlässt schärfere Corona-Beschränkungen: Neue Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim

Die bayerische Staatsregierung hat mit der Verordnung zur Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Corona-Beschränkungen für Landkreise und Städte verschärft, deren 7-Tage-Inzidenz über der kritischen Marke von 50 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegt. Die Regelungen sind zum 19. Oktober 2020 in Kraft getreten.

Damit hat die städtische Allgemeinverfügung vom 16.10.2020 ihre Gültigkeit verloren. Wichtigste Änderung ist die Neuregelung für private Feierlichkeiten. Hier beträgt die Höchstgrenze ab sofort nicht mehr 25 Personen, sondern nur noch max. fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder zwei gemeinsame Hausstände unabhängig der Personenanzahl. Ab Mittwoch, 21. Oktober gilt für die Stadt Rosenheim eine neue Allgemeinverfügung mit nachfolgenden Regelungen:

· Der Besuch von Patienten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen wird auf täglich eine Person aus dem engeren familiären Umfeld und dem eigenen Hausstand beschränkt. Minderjährige Bewohner und Patienten können von Eltern oder Sorgeberechtigten jedoch auch gemeinsam, während fester Besuchszeiten besucht werden.

·  In Kindergärten, Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Heilpädagogischen Tagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen gelten die Infektionsschutzmaßnahmen der Stufe 2 des festgelegten Rahmen-Hygieneplans. In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung muss das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei offenen oder teiloffenen Konzepten müssen feste Gruppen gebildet werden.

  • Die gemäß § 25a Abs. 1 Nr. 1 der 7.BayIfSMV bestehende Maskenpflicht wird in der Stadt Rosenheim für folgende, stark frequentierte und öffentliche Plätze festgelegt:
  • Alle Fußgängerzonen im Stadtgebiet (Max-Josefs-Platz, Münchner Straße, Salzstadel, Ludwigsplatz).
  • Auf den gesamten Marktflächen im Stadtgebiet, während der Durchführung von zugelassenen Marktveranstaltungen (Grüner Markt, Mantelsonntag).

Ausgenommen sind jeweils gastronomisch genutzte Flächen.

Ebenso wurde das gemäß § 25a Abs. 1 Nr. 8 der 7.BAyIfSMV verhängte Alkoholverbot ab 22 Uhr für folgende Plätze festgelegt:

  • Alle Fußgängerzonen im Stadtgebiet (Max-Josefs-Platz, Münchner Straße, Salzstadel, Ludwigsplatz).
  • Alle öffentlichen Grünanlagen und städtische Erholungsgebiete (Mangfallpark, Happinger Seen)

Die sonstigen Vorschriften der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, insbesondere die Beschränkungen in § 25a Abs. 1 und 2 in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt und sind einzuhalten.

Dazu gehören in der Stadt Rosenheim derzeit:

  • Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie.
  • Kein Alkoholverkauf an Tankstellen ab 22 Uhr
  • Private Feiern (Hochzeit, Geburtstage o.ä.) und Kontakte – zuhause wie im öffentlichen Raum – werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.
  • Maskenpflicht an allen Schulen aller Jahrgangsstufen, auch am Platz.

Für sportliche und kulturelle Veranstaltungen sowie für berufliche und fortbildungsbedingte Veranstaltungen oder Tagungen sind derzeit keine verschärften Regelungen erlassen worden.

In der Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde die Höchstteilnehmerzahl von 200 Personen für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte im Freien gestrichen.

Damit sind Gräbersegnungen unter freiem Himmel ohne Teilnehmerbegrenzung, aber unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen und der Einhaltung der Mindestabstandsregelungen, möglich. Der Mindestabstand von 1,5 m muss nicht eingehalten werden zwischen Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands. Unter Umständen kann auch noch eine Maskenpflicht angeordnet werden. Die Stadt Rosenheim ist hierzu gerade in Abstimmung mit den Kirchen.

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