Corona: Landkreis Rosenheim erlässt Allgemeinverfügung
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Corona: Landkreis Rosenheim erlässt Allgemeinverfügung

Nachdem im Landkreis Rosenheim der Signalwert der 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, reagiert das Landratsamt Rosenheim und beschränkt die Teilnehmerzahl für bestimmte Veranstaltungen und nicht öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen auf 50. Die Allgemeinverfügung ist heute Mittag (12.10.2020) veröffentlicht worden. Damit können die neuen Vorgaben am Dienstag um 0 Uhr in Kraft treten.

Die in der Allgemeinverfügung beschriebenen Vorgaben gelten zunächst bis 25. Oktober. Die Höchstzahl von maximal 50 Teilnehmern gilt für Veranstaltungen und nicht öffentliche Versammlungen, die in angemieteten oder öffentlichen Räumen stattfinden und die üblicherweise nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis, bzw. nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden. Dies sind beispielsweise Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereins- und Parteisitzungen sowie andere private Zusammenkünfte oder Feierlichkeiten.

Sollten die Zusammenkünfte und Feierlichkeiten aller Art in privaten, geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, empfiehlt das Landratsamt Rosenheim den Veranstaltern dringend eine Beschränkung auf maximal 25 Teilnehmer. Wenn allerdings die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, ist der Teilnehmerkreis abhängig von den örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich weiter zu begrenzen.

Für Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, rät die Behörde dringend, eigenverantwortlich nicht mehr als 100 Teilnehmer zuzulassen.

Diese Einschränkungen gelten nicht für Tagungen, Messen und Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind, sowie für kulturelle Veranstaltungen. Für sie gelten weiterhin die Vorschriften der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Demnach beträgt die Anzahl der möglichen Teilnehmer in geschlossenen Räumen höchstens 100 und unter freiem Himmel höchstens 200. Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen erhöht sich die Anzahl der möglichen Teilnehmer in geschlossenen Räumen auf höchstens 200 und unter freiem Himmel auf höchstens 400.

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