Regeln beim Besuch des Freischwimmbads Hubmühle: Täglich elf Stunden Badespaß
Eine Augenweide: das Rathaus von Töging am Inn. Foto: Stadt Töging a. Inn
Prosepkt Box

Regeln beim Besuch des Freischwimmbads Hubmühle: Täglich elf Stunden Badespaß

Töging am Inn – Sonnenschein, 30°C im Schatten und Wassertemperaturen um die 26°C – das rund 30.000 Quadratmeter große Freischwimmbad Hubmühle garantiert seinen Gästen Badespaß. In der Corona-Krise gelten allerdings in Outdoorsportbetrieben und Bädern besondere Hygienekonzepte. So müssen auf dem gesamten Freibadgelände die allgemeinen Hygiene- und Distanzregeln eingehalten werden. Überdies sind die Betriebe verpflichtet, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten der Gäste zu erfassen. Die Erhebung erfolgt nach dem „Rahmenhygienekonzept Sport“ der Bayerischen Staatsregierung und dient der „Kontaktpersonenermittlung“ im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal. Dabei konkretisiert das „Hygienekonzept Bäder“ die Abläufe für Kureinrichtungen, Hallen- und Freibäder sowie Wellnesseinrichtungen.

Die Corona-Krise ist noch nicht ausgestanden: Im Landkreis Altötting sind mit Stand 5. August 2020 insgesamt 630 Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen. 547 Landkreisbürger sind bislang von der Erkrankung genesen, 57 Personen verstorben, 26 Personen noch krankt. Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf diese Erkrankung besteht, werden hauptsächlich im Innklinikum Mühldorf behandelt. Mit SARS-CoV-2 infizierte Schwangere und an COVID-19 erkrankte Kinder werden im Innklinikum Altötting behandelt. Obgleich sich das Ausbruchsgeschehen bayern- und deutschlandweit verlangsamt, hält die durch SARS-CoV-2 ausgelöste pandemische Lage weltweit an. Damit eine neuerliche Welle vermieden wird, hat der Gesetzgeber zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Mindestrahmen für individuelle Schutz- und Hygienekonzepte vorgegeben.

In der Badesaison 2020 gelten besondere Hygienekonzepte. Das „Rahmenhygienekonzept Sport“ des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege (STMI) schreibt als Schutzmaßnahmen im Outdoorsportbetrieb Zugangsbegrenzungen und organisatorische Regelungen vor. So soll erstens die standortspezifische maximale Belegungszahl einer Sportstätte zu keinem Zeitpunkt überschritten, zweitens das Mindestabstandsgebot möglichst beachtet und drittens eine Warteschlange vermieden werden. Die Betreiber werden angehalten, Gästelisten zu führen, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen. Erfasst werden Name und sichere Erreichbarkeit via Telefonnummer oder E-Mail-Adresse/Anschrift einer Person je Hausstand sowie der Zeitraum des Aufenthalts.

Die Übermittlung der Daten „darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen“. Die Dokumentation sei so zu verwahren, „dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind“. Nach Ablauf eines Monats sind die Daten zu vernichten. Die Sportanlagennutzer sind gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) über die Datenerhebung zu informieren. Weitere Details nennt das „Hygienekonzept Bäder“ der Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit dem Bayerischen Heilbäderverband (BHV).

Den Badegästen des Freischwimmbads Hubmühle hat die Stadt Töging am Inn die Datenerfassung erleichtert. So kann unter toeging.de ein Datenblatt heruntergeladen werden, das für den Besuch vorausgefüllt werden kann. Der Meldezettel ist zudem im Freischwimmbad erhältlich und beim Verlassen des Schwimmbads abzugeben. Die erforderliche Registrierung kann auch kontakt- und papierfrei erfolgen, indem die Badegäste einen QR-Code mit dem Smartphone einscannen und ihre Daten online angeben. Der QR-Code befindet sich an der Kasse und am Ausgang.

Das Freischwimmbad Hubmühle ist bei schönem Wetter täglich von 9 Uhr bis 20 Uhr geöffnet, donnerstags bereits ab 7.30 Uhr. Bei schlechtem Wetter – anhaltender Regen oder Temperaturen um 11 Uhr unter 18°C – wird das Bad von 12 Uhr bis 17 Uhr geschlossen.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

Ihre Meinung ist uns wichtig! Leserbriefe bitte an redaktion@blick-punkt.com oder über unser Kontaktformular.

Leserinnen und Leser dieses Beitrags interessierten sich auch für diese blick-Artikel:
• Corona-Krise: Modelle für die Rückkehr zum Regelbetrieb – Aufatmen in bayerischen Kitas und Schulen? (21.07.2020).
• „Corona-Warn-App“: Freiwilligkeit vs. Nutzungspflicht – Infizierte Arbeitnehmer haben Informationspflicht (17.06.2020).
• Kontaktverfolgung per Smartphone: „Corona-Warn-App“ ante portas (03.06.2020).
• Kontroverse um „Corona-Demos“: Legitime Kritik oder gefährliche Spinnerei? (26.05.2020).
• Corona-Krise beeinträchtigt Freizeitbranche: Fitnessclubs und Tanzschulen bangen um Existenz (13.05.2020).
• Schrittweise Unterrichtsaufnahme in der Corona-Krise: „Absolut schülerfreundlich“ (29.04.2020).
• Coronavirus-Epidemie hat regionale Folgen – Huml: „Ausbreitung verlangsamen“ (11.03.2020).
• Maßnahmen zum Infektionsschutz gegen das Coronavirus – Hierl: „Bewahren Sie einen klaren Kopf!“ (05.03.2020).

Aktuelle Ausgaben

Rosenheim

Rosenheim

Wasserburg

Wasserburg

Inntal

Inntal

Mangfalltal

Mangfalltal

Inn-Salzach

Inn-Salzach

Mühldorfer Wochenblatt

Muehldorfer Wochenblatt

Freizeit Spezial

Freizeit Spezial