Asiatischer Moschusbockkäfer: Keine Steinobst-Schnittgut aus der Quarantänezone
So sieht er aus, der Asiatischer Moschusbockkäfer. Foto: LfL
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Asiatischer Moschusbockkäfer: Keine Steinobst-Schnittgut aus der Quarantänezone

Aktualisierung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfer.

Die Landesanstalt für Landwirtschaft aktualisiert die Allgemeinverfügung über Maßnahmen gegen den Asiatischen Moschusbockkäfer: Die Quarantänezone vergrößert sich primär in Richtung Norden und Süd-Osten. Grund der Zonenvergrößerung sind die seit April 2019 gefundenen Befallsgehölze.

Insgesamt wurden seit der letzten Aktualisierung vom 15. April 2019 35 neue Befallsgehölze entdeckt. Die Zone vergrößert sich in erster Linie im Norden, Richtung Großkarolinenfeld und im Süd-Osten, Richtung Raubling. Nach Westen und Nord-Westen wird die Zone nur um wenige Meter ausgedehnt. Die rechtliche Grundlage der Allgemeinverfügung ist der EU-Durchführungsbeschluss 2018/1503 der Kommission vom 8. Oktober 2018.

Die Quarantänezone besteht aus Befallszonen und einer Pufferzone. Um jeden Befallsbaum wird ein Radius von 100 Metern gezogen, dies ergibt die Befallszonen. Um die Befallszonen werden weitere Kreise mit dem Radius von jeweils 4.000 Metern gezogen, dies ergibt die Pufferzone. Befallszonen und Pufferzone ergeben zusammen die Quarantänezone.

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Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat im Landkreis Rosenheim 29 Schilder zur Kennzeichnung der Quarantänezone des Asiatischen Moschusbockkäfers aufstellen lassen. Aus dieser Zone darf kein Steinobst-Schnittgut heraus transportiert werden, um eine Verbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers zu verhindern. In dem Bereich ist es zudem wichtig, Steinobstschnittgut korrekt über die Sammelstellen zu entsorgen und die Wirtspflanzen regelmäßig zu kontrollieren.

Der Schwerpunkt des Befalls mit dem Asiatischen Moschusbockkäfer liegt in Kolbermoor, in Rosenheim gab es bisher einen Fund. Die sogenannte Verbringung von Wirtspflanzen-Schnittgut stellt die größte Gefahr bei der Verbreitung des Käfers dar. Daher darf kein Steinobst-Schnittgut aus der Quarantänezone hinaus transportiert werden. Auch innerhalb der Quarantänezone müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers zu verhindern. So wurden vier Sammelstellen in der Quarantänezone errichtet, in der Steinobstschnittgut kostenlos abzugeben ist; der Kirschlorbeer ist dabei ausgenommen.

Die vier Sammelstellen sind folgende:
– Wertstoffhof Kolbermoor, Geigelsteinstraße 8
– Wertstoffhof Bad Aibling, Thürnhammerstraße 21
– Wertstoffhof Rosenheim, Innlände 25
– Wertstoffhof Stephanskirchen, Spielnstraße 17

Neben der Entsorgung ist eine Lagerung des hauseigenen Schnittgutes auf dem Grundstück zulässig. Das Schnittgut darf allerdings das Grundstück nicht verlassen, das heißt, es muss im eigenen Kamin verheizt oder das Häckselgut auf den Beeten verteilt werden. Als Gartenbesitzer sind Sie verpflichtet, die Wirtspflanzen des Asiatischen Moschusbockkäfers (Gehölze der Gattung Prunus: zum Beispiel Kirsche, Zwetschge, Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Mirabelle u. a. sowie alle Zierformen) alle zwei Monate auf Befallsmerkmale und geschlüpfte Käfer zu kontrollieren.

Befallssymptome sind insbesondere 1 bis 2 cm große Ausbohrlöcher und Bohrmehlauswurf der Larven am Stammfuß oder in Astgabelungen. Die LfL unterstützt Sie bei der Suche nach Befallsmerkmalen, deshalb findet ganzjährig ein Bodenmonitoring statt. Dabei kontrollieren LfL-Mitarbeiter auch Gehölze in Privatgärten. Bitte beachten Sie, dass Neuanpflanzung von Wirtsgehölzen innerhalb der Befallszone verboten sind, um dem Käfer die Nahrungsgrundlage zu entziehen und damit seiner weiteren Verbreitung vorzubeugen.

Mit der warmen Witterung hat jetzt die Flugzeit des Asiatischen Moschusbockkäfers begonnen. Der Käfer schlüpft und sucht einen Partner zu Paarung. Die Käfer sind träge, wärmeliebend, leicht zu fangen (zum Beispiel in einem Marmeladenglas mit Löchern im Deckel).

Gefundene Käfer und Verdachtsfälle von Steinobst-Gehölzen melden Sie bitte dem LfL im Institut für Pflanzenschutz unter Telefon 01 74/7 98 15 93 pder E-Mail: aromia@lfl.bayern.de.
Weitere Informationen unter lfl.bayern.de/aromia.

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