Bad Aiblinger Rathaus wird digital
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Bad Aiblinger Rathaus wird digital

Die digitale Verwaltung kommt mit großen Schritten voran. Auch Bad Aibling wird jetzt zum „Digitalen Rathaus“.

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) übergab einen Förderbescheid in Höhe von 5 092 Euro, mit dessen Hilfe Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung ausgebaut werden können. Gerlach betonte: „Die Verwaltung muss für unsere Bürger höchsten Service garantieren – einfach, schnell, online. Und das rund um die Uhr, ob bequem von der Coach oder per App von unterwegs. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises oder die Anmeldung eines Gewerbes müssen mit wenigen Klicks erledigt werden können, wie es die Menschen auch vom täglichen Surfen und Bestellen im Internet gewohnt sind. Der Bürger erwartet zurecht, dass die Ebenen auch digital eng zusammenarbeiten. Wir wollen Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen und einen konkreten Mehrwert schaffen. Mit dem digitalen Rathaus können die Kommunen schnell und direkt mit ihren Bürgern kommunizieren. Sie sind das Gesicht der Verwaltung zum Bürger.“

„Wir werden in Bad Aibling die Möglichkeiten der Digitalisierung noch stärker nutzen als bisher!“, sagte Bad Aiblings Erster Bürgermeister Stephan Schlier (CSU). Bereits mit der Einführung des neuen Bürgerserviceportals wurde 2018 ein erster wichtiger Schritt gemacht, um die Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, sowie der Verwaltung zu erweitern. Auch in Zukunft werde man mit der Zeit neue Wege gehen. Schlier möchte eine Reihe neuer Angebote einführen. „Das wichtigste ist, dass die Bad Aiblinger einen super Service von ihrer Verwaltung bekommen – ganz gleich ob digital oder von Angesicht zu Angesicht!“ Mit der Förderung des Freistaats Bayern wird Bad Aibling das bisherige digitale Angebot weiter ausbauen. „Zukunft wird in Bad Aibling nicht morgen, sondern heute schon gemacht!“

Am 1. Oktober 2019 trat die neue Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft. Für das neue Förderprogramm stehen 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können nun im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten eine staatliche Förderung erhalten. Mit dem „digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich. Wir berichteten.

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