Kleinbeträge per Smartphone bezahlen
Berührungslos mit dem Smartphone zu bezahlen, ist praktisch und hygienisch, dennoch stehen viele der neuen Technologie ablehnend gegenüber. Wer sich über das Thema informieren möchte, für den bietet sich die Wanderausstellung „Verbraucherdschungel“ des Deutschen LandFrauenverbands an. Foto: Tyler Olson/123rf
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Kleinbeträge per Smartphone bezahlen

Im Café kurz das Handy an das Lesegerät des Kellners halten – und schon ist die Rechnung beglichen. Mobiles Bezahlen funktioniert ohne Bargeld, rein elektronisch.

Herzstück der Technologie ist ein sogenannter NFC-Chip im Smartphone oder in der Girokarte, der bei weniger als vier Zentimeter Abstand drahtlos mit dem Zahlungsgerät kommuniziert. Die Vorteile sind eindeutig: Statt Kleingeld mit sich herumzutragen ist die Bezahlform sehr schnell erledigt und deutlich hygienischer.

Der Nachteil: Das Einkaufsverhalten wird elektronisch erfasst und damit für Dritte einsehbar. Kleinere Beträge bis 25 Euro können oft ohne Eingabe einer PIN gezahlt werden. Bei größeren Summen wird eine Identifizierung benötigt. Wer ein Smartphone verliert, das für mobiles Bezahlen eingerichtet ist, sollte vorsichtshalber die im Gerät hinterlegten Karten sperren lassen.

Und noch eine Gefahr droht: „Girokarten mit NFC-Chip können von Kriminellen mit manipulierten Lesegeräten ausgelesen werden, wenn diese sehr nah an die Karte herankommen – beispielsweise in der Warteschlange vor der Kasse“, mahnt Susanne Herweg, LandFrauenGuide des Deutschen LandFrauenverbands. Ihr Tipp: Die Karte am besten in einer speziellen NFC-Hülle aufbewahren. Es gibt aber auch schon Portemonnaies, die den Zugriff durch Lesegeräte verhindern.

Bisher haben die meisten Deutschen noch nie mit einem mobilen Endgerät bezahlt. Viele sind noch skeptisch, auch was die datenschutzrechtlichen Aspekte betrifft. Dennoch ist damit zu rechnen, dass sich das kontaktlose Bezahlen, wie in anderen Ländern auch durchsetzen wird.

Wer Fragen zum Bezahlen via NFC-Chip hat, erhält umfassend Auskunft in der Wanderausstellung „Verbraucherdschungel“ des Deutschen LandFrauenverbands oder bei der Verbraucherzentrale online unter www.landfrauenguides.info.

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