Stad und Landkreis Rosenheim – Ab Mittwoch, 22. April, gilt in Stadt und Landkreis Rosenheim für alle Besuche von Geschäften sowie für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs eine Maskenpflicht. Die beiden Kommunalbehörden machen damit von einer Ermächtigung Gebrauch, die der bayerische Ministerpräsident Markus Söder gestern Vormittag für sog. Corona-Hotspots angekündigt hat.
„Die Zahl der Infizierten steigt in Stadt und Landkreis Rosenheim immer noch an und liegt unter den Top 10 in Deutschland. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es gerechtfertigt und geboten, die Maskenpflicht vorzeitig in Kraft zu setzen“, so der städtische Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz, Hans Meyrl. Die allgemeine Maskenpflicht im Freistaat soll ab kommendem Montag, 27. April, gelten. „Ziel dieser Maßnahme ist es, Ansteckungsgefahren zu vermindern. Wer eine Maske trägt, schützt seine Mitmenschen vor möglichen Tröpfcheninfektionen“, betont Dr. Wolfgang Hierl, der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes.
Unter dem Begriff Masken fallen dabei die üblichen Nase-Mund-Schutzmasken ebenso wie selbsthergestellte Masken aus Stoff, die sog. Alltagsmasken. „Auch Schals und eng anliegende Halstücher schützen bereits. Wer nicht im Besitz einer klassischen oder einer genähten Maske ist, kann mit einem Schal dazu beitragen, die Infektionsgefahr zu vermindern und leistet damit einen Dienst an seinen Mitmenschen“, so Hierl.
Einzelheiten der Maskenpflicht regeln Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis. Sie sind im Internet unter www.rosenheim.de und unter www.landkreis-rosenheim.de abrufbar.
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