+++ Update 11. März +++ Weitere bestätigte Fälle: Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim gibt es weitere bestätigte Corona-Fälle. Zwei Personen infizierten sich in Südtirol. Eine weitere Person stammt aus Nordrhein-Westfalen und ist im Landkreis zu Gast. Die Zahl der mit dem neuartigen Corona-Virus infizierten Personen steigt damit auf acht. +++
Update 9. März +++ Erneut ist bei einer Person aus dem Landkreis Rosenheim das neuartige Corona-Virus nachgewiesen worden. Es ist der dritte Fall im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim. Unabhängig von den beiden ersten bestätigten Fällen hat sich auch diese Person bei einem Aufenthalt in Südtirol infiziert. Sie ist im RoMed-Klinikum Rosenheim untergebracht. +++
Landkreis Rosenheim – Nach der ersten an dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankten Person aus dem Landkreis Rosenheim, gibt es nun einen zweiten bestätigten Fall in der Region. Das teilte das Bayerische Gesundheitsministerium heute mit.
Es handelt sich um eine Person aus dem Rosenheimer Stadtgebiet. Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim ergänzt dazu, dass sich die Person beim Skifahren in Südtirol mit dem Virus angesteckt hatte. Die Untersuchung des Abstrichs ergab einen positiven Befund. Da die Person nur leichte Krankheitssymptome zeigt, kann sie in häuslicher Quarantäne bleiben.
Das Gesundheitsamt hat bereits Kontaktpersonen der erkrankten Person ermittelt und für diese eine 14-tägige häusliche Quarantäne angeordnet. Zusätzlich werden sie täglich vom Gesundheitsamt kontaktiert und nach Symptomen sowie Fieber befragt. Zudem werden bei ihnen Abstriche genommen. Diese werden in einem Labor des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf SARS-CoV-2 untersucht. Weitere Kontaktpersonen werden ermittelt.
Einen direkten Zusammenhang oder Kontakt zu der ersten im Landkreis Rosenheim erkrankten Person gibt es nicht.
Um eine weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern hat das Bayerische Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung erlassen. Sie betrifft unter anderem den Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung.
Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.
Risikogebiete sind laut RKI-Definition “Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann”. In Italien gehören dazu neben der Provinz Bozen (Südtirol) in der Region Trentino-Südtirol außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.