In Bayern finden alle sechs Jahre Kommunalwahlen statt. Die nächsten sind am Sonntag, 15. März 2020. Die Kommunen sind zuständig für alle Belange der örtlichen Gemeinschaft: Bei der Kommunalwahl geht es entsprechend um die Mitbestimmung vor Ort. Die Wahlperiode der Gemeinderäte, Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte beträgt sechs Jahre.
Bei der Kommunalwahl haben die Wählerinnen und Wähler mehr Möglichkeiten der Stimmabgabe als bei anderen Wahlen. So können sie sich ihre bevorzugten Kandidatinnen und Kandidaten quer durch alle Parteien und Wählergruppierungen aussuchen und zudem einzelne Bewerber nach vorne „häufeln“. Die sonst übliche eine Stimme gibt es bei der Kommunalwahl nur bei der Wahl des Landrats oder des örtlichen Bürgermeisters.
Eine Fünf-Prozent-Hürde gibt es nicht: Alle Kandidierenden, die genügend Stimmen für einen Sitz erhalten, kommen in den Gemeinde-/Stadtrat oder Kreistag. In den Landkreiskommunen werden Gemeinde-/Stadtrat, Bürgermeister, Kreistag und Landrat gewählt, in der kreisfreien Stadt Rosenheim Stadtrat, Oberbürgermeister, Kreistag und Landrat.
Auszufüllen sind demnach vier Wahlzettel (Stadt Rosenheim: zwei): ein grüner Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderats- oder Stadtratsmitglieder, ein gelber Zettel für die Wahl des (Ober-)Bürgermeisters, ein weißer Zettel für die Wahl der Kreisräte sowie ein hellblauer Zettel für die Landratswahl.
Die (Ober-)Bürgermeisterwahl und die Landratswahl sind am einfachsten: Ein Kreuz genügt. Bei der Gemeinderats- bzw. Stadtratswahl und der Kreistagswahl hat jeder Wahlberechtigte auf den Stimmzetteln so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Die jeweilige Anzahl steht oben auf dem Stimmzettel. Beim Ausfüllen der Stimmzettel darf die maximal mögliche Stimmenanzahl zwar unterschritten, keinesfalls aber überschritten werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig.
Zum Testen der Variationsmöglichkeiten bieten der Landkreis Rosenheim auf seiner Website landkreis-rosenheim.de einen interaktiven Muster-Wahlzettel für die Kreistagswahl, die kreisfreie Stadt Rosenheim auf ihrer Website rosenheim.de, die Stadt Wasserburg unter wasserburg.de und Bad Aibling unter bad-aibling.de einen interaktiven Muster-Wahlzettel für die Stadtratswahl. Auch bieten der Landkreis Mühldorf a. Inn auf seiner Website kreistagswahl.lra-mue.de einen interaktiven Muster-Wahlzettel für die Kreistagswahl und die Stadt Mühldorf a. Inn unter muehldorf.de/wahlen/stimmzettel/stimmzettel.html einen interaktiven Muster-Wahlzettel für die Stadtratswahl. Viele Gemeinden in der Region bieten ebenfalls einen solchen Probestimmzettel auf ihrer Homepage an. Die Nutzung dieser Probe-Stimmzettel ist anonym, es werden keinerlei Daten gespeichert.
Kumulieren und panaschieren
Bei der Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahl und bei der Kreistagswahl gibt es zwei Möglichkeiten der Stimmverteilung. Die Stimmen können einfach angehäuft (kumuliert) werden oder quer verteilt (panaschiert) werden.
Die einfachste Form des Kumulierens ist das Ankreuzen einer ganzen Liste: Mit einem einzigen „Listenkreuz“ erhält jeder Kandidierende eine Stimme. Soll ein Listenkandidat besonders unterstützt werden, können diesem zwei oder höchstens drei Stimmen gegeben werden, indem neben den Namen die Anzahl der Stimmen geschrieben wird.
Beim Panaschieren werden die Stimmen quer über verschiedene Listen verteilt. Bei einer Kombination beider Verfahren kann eine Liste angekreuzt, gehäufelt und panaschiert werden, bis die Gesamtstimmenzahl erreicht ist. Ungültig wird ein Stimmzettel, wenn die Gesamtstimmenzahl überschritten wird, der Stimmzettel leer ist, wenn nicht eindeutig zu erkennen ist, für wen die Stimmen abgegeben wurden, und wenn auf dem Stimmzettel zusätzliche Bemerkungen notiert oder Kennzeichen angebracht sind.
Mehr Information ist online abrufbar auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter deinewahl.bayern.de/kommunalwahl.
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