Ohne Führerschein über die Grenze – kein Einzelfall
Foto: Bundespolizei
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Ohne Führerschein über die Grenze – kein Einzelfall

Rosenheim / Oberaudorf / Kiefersfelden – Nicht jeder, der am Steuer eines Fahrzeug sitzt, darf den Kraftwagens auch tatsächlich fahren. Derartige Umstände erlebt die Rosenheimer Bundespolizei bei den Grenzkontrollen oder der Fahndung im deutsch-österreichischen Grenzgebiet immer wieder, wie die Fälle der vergangenen Tage zeigen.

So stoppten die Beamten etwa am Montag (17. Februar) im „kleinen Grenzverkehr“ bei Oberaudorf einen Pkw-Fahrer mit niederländischer Fahrerlaubnis, den die Anordnungen der Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums in Ludwigshafen am Rhein offensichtlich nicht im Geringsten interessiert hatten. Der 46-Jährige war bereits Ende 2018 auf der A61 bei Gundersheim (Rheinland-Pfalz) bei erlaubten 130 Kilometern pro Stunde mit einer Geschwindigkeit von 185 erwischt worden. Hierfür hatte der Niederländer vor etwa einem Jahr eine Geldbuße und ein Fahrverbot kassiert. Da er seinen Führerschein entgegen der behördlichen Aufforderung nicht fristgerecht abgegeben hatte, verstieß er mit seiner aktuellen Fahrt durch Deutschland gegen dieses inzwischen wirksam gewordene Verbot.

Auch ein Rumäne, den die Bundespolizei in der Kontrollstelle auf der A93 bei Kiefersfelden am Steuer seines Wagens antraf, widersetzte sich einem Fahrverbot. Ihm hatte die Bielefelder Justiz im Oktober 2019 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine  vierstellige Geldstrafe auferlegt; außerdem war dem 46-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen worden. Ebenfalls in der Grenzkontrollstelle auf der Inntalautobahn überprüften die Bundespolizisten die Papiere eines Deutschen. Der vorgelegte Führerschein war auf eine andere Person ausgestellt. Letztlich gestand der 27-Jährige ein, dass es sich um den Führerschein eines Freundes handle und er selbst über keine Fahrerlaubnis verfüge.

Einen spanischen Führerschein entlarvte die Bundespolizei bei der Kontrolle eines 30-jährigen Pkw-Fahrers aus Rumänien in der vergangenen Woche als Fälschung. Das Auto mit deutscher Zulassung stoppten die Beamten im Rosenheimer Stadtgebiet. Auf der Autobahn zwischen Kufstein und Rosenheim unterzogen die Bundespolizisten einen Fahrzeugführer aus dem Kosovo einer Kontrolle. Die Überprüfung seiner Personalien brachte ans Licht, dass ihm die Nutzung seiner ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt worden war. Eine anderen als seinen kosovarischen Führerschein hatte der 37-Jährige aber nicht.

Bei jedem dieser Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz schaltete die Bundespolizei die jeweils zuständige Dienststelle der Landespolizei ein und überstellte die vorläufig festgenommenen Personen, die mit einem Strafverfahren zu rechnen haben.

Im Jahr 2019 stellten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rosenheim in rund 170 Fällen fest, dass ein Fahrzeug geführt wurde, ohne dass hierfür eine entsprechende Fahrerlaubnis vorlag.

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++ Einbruchserie ++ Bisswunde ++ Ausreisser ++ Fahrerflucht ++ Körperverletzung – Polizei sucht in vielen Fällen Zeugen!

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