Mühldorf am Inn – Im Landkreis Mühldorf am Inn werden jährlich rund 37 Tonnen Abfall unzulässig entsorgt. Für die Reinigung der wilden Müllablagerungen in Wald, Flur und den 139 Sammelstellen gibt der Landkreis jedes Jahr etwa 110.000 Euro aus. Rund 40 Ordnungswidrigkeitsverfahren leitet die kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt Mühldorf jährlich ein. Dabei ist die Abfallentsorgung im Landkreis genau geregelt. Die Information ist kostenfrei offline und online abrufbar, Nachrichten und Termine werden beispielsweise per „Abfallnewsletter“ oder über WhatsApp mitgeteilt.
Die Wertstoffsammeleinrichtungen des Landkreises Mühldorf am Inn, also Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen, erfassen Abfälle im haushaltsüblichen Umfang in Sammelbehältern. Dazu gehören: Altglas, Altmetall, Altholz, Alttextilien, Altspeiseöle/-fette, Bauschutt, Bioabfälle, CDs und DVDs, Druckerpatronen/Tonerkartuschen, Elektro- und Elektronikgeräte, Grünabfälle, Hochenergiebatterien und Akkus, Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen, stoffgleiche Nichtverpackungen sowie Trockenbatterien. Gegenstände neben den Sammelbehältern abzustellen oder ungeeignetes Material einzuwerfen, ist verboten. Wertstoffsammeleinrichtungen womöglich zu vermüllen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach der „Betriebs- und Benutzungsordnung für die Wertstoffsammeleinrichtungen des Landkreises Mühldorf a. Inn“ – kurz: Betriebs- und Benutzungsordnung – mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 13 Abs. 1). Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen kann sogar ein Betretungsverbot ausgesprochen werden (§ 13 Abs. 2).
Aufmerksame Bürger geben immer wieder Hinweise auf Verstöße, wenn sie Zeuge unzulässiger Abfallablagerungen oder Fehlwürfen wurden. Im Durchschnitt leitet die kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt Mühldorf am Inn jährlich etwa 40 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Der angrenzende Landkreis Rosenheim beauftragt sogar Detektive mit der Überwachung von Wertstoffinseln, wenn sie vergleichsweise stark vermüllt sind.
Wertstoffhöfe und Wälder sind keine Müllabladeplätze
Die Gründe, Gegenstände illegal zu entsorgen, sind manigfaltig. Wald und Flur sind tabu. Wertstoffsammeleinrichtungen sind zudem die falschen Orte, um noch brauchbare Gegenstände in der Annahme abzustellen, eine andere Person könnte sie wertschätzen und mitnehmen. Dazu bietet das Landratsamt eigens online einen Flohmarktführer unter lra-mue.de sowie einen Internet-Tausch- und Verschenkemarkt unter verschenkemarkt-muehldorf.de an. Daneben gehen laut „Satzung des Landkreises Mühldorf a. Inn über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung – AWS)“ jene Wertstoffe, die zu einer Abfallentsorgungsanlage des Landkreises gebracht werden, mit der Übernahme zur Entsorgung in das Eigentum des Landkreises über (§ 9 Satz 2 AWS). Im Abfall gefundene Wertgegenstände werden als Fundsachen behandelt (§ 9 Satz 3 AWS).
Die Daumenregel lautet also: Wertstoffe sind in die jeweils dafür vorgegebenen Sammelbehälter zu sortieren (§ 8 Abs. 3 Satz 1 Betriebs- und Benutzungsordnung), nicht neben sie zu stellen. Obacht: Restmüll, Sperrmüll und Problemabfall – also Stoffe, die in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind – dürfen weder in die Sammelgefäße gegeben, noch daneben abgestellt werden (§ 8 Abs. 3 Satz 2). Im Zweifel ist das Personal zu befragen. Sollten Container beispielsweise nach mehreren aufeinanderfolgenden Feiertagen überfüllt angetroffen werden, ist ein anderer Wertstoffhof aufzusuchen.
Bei den rund 100 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Landkreis Rosenheim hat das dortige Landratsamt festgestellt, dass vielfach das Volumen der Hausmülltonne zu knapp bemessen wurde. Um Gebühren für eine größere Tonne zu sparen, werde dann das Zuviel an Müll an den Wertstoffinseln entsorgt. Oftmals spielte wohl auch Bequemlichkeit eine Rolle, denn ein Großteil der illegal entsorgten Abfälle hätte kostenlos am gemeindlichen Wertstoffhof abgegeben werden können. Das Landratsamt Mühldorf am Inn kann dagegen keine pauschale Aussage zum Volumen der Hausmülltone treffen, da die Zuteilung hier auf Antrag erfolgt und somit jeder Bürger die Wahl zwischen verschiedenen Behältervolumen hat.
Fragen beantwortet die kommunale Abfallwirtschaft des Landratsamts Mühldorf am Inn unter Rufnummer +49 8631/699744 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@lra-mue.de. Mehr Information ist online abrufbar unter lra-mue.de/abfallwirtschaft. Darüber hinaus informieren ein „Abfallnewsletter“ und ein „Entsorgungskalender“ über aktuelle Themen und ein „Tonnenalarm“ per E-Mail oder über WhatsApp über Leerungstermine der Abfallbehälter.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Leserbriefe bitte an redaktion@blick-punkt.com oder über unser Kontaktformular.
Leserinnen und Leser dieses Beitrags interessierten sich auch für diese blick-Artikel:
• Bundesverfassungsgericht zieht Grenzlinie: Hartz-IV-Sanktionen müssen abgemildert werden (15.11.2019).
• Bürgerinitiative mit Bürgerantrag erfolgreich: Waldkraiburger Stadtrat muss Rodung thematisieren (23.10.2019).
• Abzocke durch „professionelles Parkraummanagement“? McDonald‘s trennt sich von rigorosen Parkplatzwächtern (23.10.2019).
• Freie Fahrt zwischen München und Mühldorf auf der A 94 – Scheuer: „Riesen-Lücke ist geschlossen“ (01.10.2019).