Abzocke durch „professionelles Parkraummanagement“?
Wer neben und nicht über dem Sensor parkt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Foto: cm
Prosepkt Box

Abzocke durch „professionelles Parkraummanagement“?

Restaurant-Betreiber trennt sich von rigorosen Parkplatzwächtern!

Irschenberg – „Smarte Sensorentechnologie“ soll die klassische Parkscheibe überflüssig werden lassen und „die Objektivierung der Parkraumbetreuung“ steigern: Beim „Parkraummanagement 2.0“ registriert ein in den Boden eingelassener, gewölbter Sensor das Abstellen eines Fahrzeugs, misst minutengenau die Parkdauer und signalisiert, wann und ob die Höchstparkdauer überschritten ist. Dadurch sollen einerseits Falschparker den Grund für einen „Vermerk“ nachvollziehen können, andererseits Betreiber die Parkflächenauslastung auswerten und die Werbeplatzierung „optimieren“ können, so die Werbeversprechen der Stuttgarter „Park & Control PAC GmbH“.

Doch wie ein „Worst Case“ aus Irschenberg im oberbayerischen Landkreis Miesbach veranschaulicht, führt neue Technik allein nicht zur „Kundenbindung und Ertragsoptimierung“: Auf einem Parkplatz bei McDonald‘s verschreckte die rigorose Umsetzung der Parkkontrolle Gäste. Der Vorwurf der Abzocke stand zudem im Raum. Restaurant-Betreiber Michael E. Heinritzi handelte: Der Firma wurde gekündigt, die Sensoren werden entfernt, die Parkkontrolle übernimmt wieder McDonald‘s. Das Restaurant selbst wird 2020 mit Millionenaufwand ins Digitalzeitalter überführt.

Jährlich besuchen rund 1,5 Millionen Gäste McDonald‘s am Irschenberg. Lobby, McCafé und Drive sind die ganze Woche über rund um die Uhr geöffnet. Das „Lieblings-Baby“ von Europas größtem McDonald‘s-Franchise- und Joint Venture-Partner, dem Kitzbühler Michael E. Heinritzi. Dennoch gab es Unmut. Im Mittelpunkt: die rund einhundert Kundenparkplätze und die Parkkontrolle. In der Kritik: die teils mangelhafte Kennzeichnung der Parkplätze und das Gebaren der Parkplatzwächter. Für den Unterhalt zuständig: die Park & Control PAC GmbH.

Auf Facebook postete noch vor Kurzem eine verärgerte Kundin eine längliche, mit Fotos akribisch bebilderte Warnung davor, Autos auf dem mit smarten Sensoren bestückten Parkplatz bei McDonald‘s Irschenberg abzustellen. Die Warnung führte schnell zu einer langen Reihe von zustimmenden und kritischen Kommentaren. Hauptprobleme: Die Bodensensoren seien neben den Bodenplatten schwer erkennbar und würden eher als Parkbegrenzungen wahrgenommen, zwischen denen Autofahrer fahrschulgemäß einzuparken haben. Wer jedoch zwischen und nicht über den Sensoren parkte, galt für die Parkplatzwächter als Falschparker, welcher dann wegen Vertragsverletzung eine Geldstrafe zahlen musste. Verbale Hinweise: Fehlanzeige. Die Kundin fand deshalb nach ihrem Restaurantbesuch mit 4-jährigem Kind einen privaten Strafzettel an ihrer Windschutzscheibe vor – mit besagter Vertragsstrafe in Höhe von 10 Euro.

Solche Forderungen entstehen üblicherweise beim Fehlen einer Parkscheibe, beim Überschreiten der Parkzeit oder eben beim Nichtbeachten von Markierungen. Die Kundin war sich indes keiner Schuld bewusst und bemängelt auf Facebook, der Parkplatzwächter mit Warnweste habe sie beim Einparken nicht auf den Verstoß aufmerksam gemacht, wohl aber kurz nach ihrer Ankunft den Strafzettel an ihrem Scheibenwischer angebracht. Vor ihrer Abfahrt habe sie noch drei andere Autofahrer gewarnt, die ob jenes Gebarens sauer gewesen wären und es „Abzocke“ nannten. Abgesehen davon, dass sich die Kundin mit Verweis auf andere Online-Bewertungen zudem darüber echauffiert, dass die Benutzung der Toiletten bei McDonald‘s Irschenberg kostenpflichtig ist – die Anlage wird noch von Sanifair betrieben – wollte sie andere Kunden über Facebook vor „bösen Überraschungen“ beim Parken warnen. Die Vertragsstrafe habe sie inzwischen beglichen. Damit entging sie womöglich einem Folgestreit mit einem Inkassounternehmen oder einer Inkasso-Rechtsanwaltskanzlei.

Rigorose Parkplatzkontrolle verschreckte Kunden

Fakt ist: Parkraum, der zu einer Immobilie gehört, ist Privatgrund, kein öffentliches Straßenland. Der Eigentümer kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens grundsätzlich frei über die Nutzung entscheiden, beispielsweise den Parkraum kostenfrei zur Verfügung stellen, Parkgebühren verlangen, Schranken aufstellen oder den Platz an ein Überwachungsunternehmen verpachten. Dieses kann ab dem Moment der Pachtübernahme den Raum seinerseits zur eigenen Gewinnerzielung nutzen, dafür Regeln aufstellen und Regelverstöße unter Beachtung rechtlicher Grundsätze mit Bußgeld belegen. Wird kein Pachtvertrag geschlossen, sondern lediglich eine kostenlose Vereinbarung getroffen, mag der Pächter verleitet sein, noch schneller und rigoros gegen Regelverstöße vorzugehen.

In der Regel gehen Kunden aber davon aus, dass Kundenparkplätze kostenfrei sind und keine gesonderten Nutzungsbedingungen anzuerkennen sind. Ausnahmen von der Regel müssen deswegen klar ausgewiesen werden. Gelten nun besondere Nutzungsbedingungen, so müssen diese für den fahrenden Kunden sofort und zweifelsfrei bei der Einfahrt auf den Parkplatz erkennbar sein. Ist dies nicht gegeben, ist zweifelhaft, ob es durch das Parken des Kunden überhaupt zu einem „faktischen Vertrag“ zwischen ihm und der privaten Parkplatzkontrolle gekommen ist. Bei besagtem Fall notiert die Kundin, dass der Parkplatzwächter auf ihre Nachfrage, warum er sie zuvor nicht auf den Regelverstoß aufmerksam gemacht habe, geantwortet habe, dafür werde er nicht bezahlt. So lassen die „Sensorgeschichten“ und das Vorgehen des Parkplatzwächters die Kundin betonen: „Passt auf, sonst zahlt Ihr! Seid vorsichtig mit solchen ‚Kennzeichnungen‘ und schaut genau, wo und wie Ihr parkt.“

Heinritzi: „Strafzettel wurden annulliert“

Erhebliche Probleme mit Dauerparkern waren Heinritzi zufolge der Grund für die Einführung einer Parkkontrolle. Diese sei wichtig, um den Restaurantbesuchern insbesondere zu Stoßzeiten Parkplätze bieten zu können. Doch McDonald‘s Partner, die Park & Control PAC GmbH, habe „leider nicht funktioniert“. Bei Kenntnisnahme von Strafzetteln wären diese annulliert worden. Wer noch einen Strafzettel habe, könne sich an die Heinritzi Betriebs GmbH wenden. Der PAC sei inzwischen gekündigt worden. Die smarte Sensorentechnologie werde entfernt. Die Wert-Bons von Sanifair könnten im Restaurant eingelöst werden. Erfolge dies nach dem Essen, erhielten die Kunden Bargeld.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

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