Schleusung türkischer Asylsuchender
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Schleusung türkischer Asylsuchender

Drei türkische Asylsuchende lassen sich von Landsmann nach Deutschland bringen – und machen sich damit strafbar.

Bei einer Kontrollstelle im Rahmen der Schleierfahndung wurde am Mittwoch, 20. Juni, gegen 16 Uhr auf der B2 zwischen Mittenwald und Garmisch-Partenkirchen ein Pkw mit österreichischer Zulassung kontrolliert. Bei der Kontrolle der insgesamt vier Insassen, darunter ein 5-jähriges Kind, allesamt türkische Staatsangehörige, konnte außer dem Fahrer keiner einen Aufenthaltstitel für Deutschland vorweisen. Die drei Mitreisenden gaben an, in Deutschland Asyl zu suchen.

Da sich somit der Verdacht der Schleusung durch den Fahrer ergab, wurden alle Insassen vorläufig festgenommen und zur Dienststelle der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen gebracht. Hier konnten nach erfolgter Sachbearbeitung und erkennungsdienstlicher Behandlung die drei Mitfahrer ihre Reise zur nächsten Aufnahmeeinrichtung fortsetzen. Gegen sie wird wegen unerlaubter Einreise ermittelt.

Gegen den Fahrer des Pkw, der einen festen Wohnsitz in Österreich hat und dem die Rechtslage offensichtlich bewusst war, wird nun wegen des Verdachts der Einschleusung von Personen nach Deutschland ermittelt. Die Ermittlungen wurden durch die Kriminalpolizeistation Garmisch-Partenkirchen – Kommissariat Grenze – übernommen. Er wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft aufgrund seines festen Wohnsitzes nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ebenfalls entlassen.

Christina Loy

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