Abschiebung – Rückkehr – Gefängnis
Foto: BPol

Abschiebung – Rückkehr – Gefängnis

Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Mittwoch (16. Mai) bei Grenzkontrollen zwei Afrikaner unabhängig voneinander verhaftet. Beide waren erst vor wenigen Tagen nach Italien abgeschoben worden. Ihre Rückreise nach Deutschland endete für die Männer hinter Gittern.

In den Nachmittagsstunden kontrollierten Bundespolizisten die Reisenden eines Fernzuges aus Italien. Ein Libyer konnte sich lediglich mit einer abgelaufenen deutschen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Bei genauerer Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der 21-Jährige nur zwei Tage zuvor nach Italien abgeschoben worden war. Zugleich hatte er ein sechsmonatiges Einreiseverbot erhalten. Nachdem der Afrikaner trotzdem versucht hatte, nach Deutschland zu gelangen, wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Rosenheim vorgeführt. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro verurteilt. Aufgrund unzureichender Barmittel muss er ersatzweise 140 Tage in der Justizvollzugsanstalt Gablingen verbringen.

Für vier Monate ins Gefängnis muss auch ein somalischer Staatsangehöriger. Er war Anfang Mai von der Ausländerbehörde abgeschoben worden. Zudem wurde ihm mitgeteilt, dass er bis 2021 nicht wieder in die Bundesrepublik einreisen darf. Trotzdem kam der 22-Jährige aus Italien zurück. Auf Entscheidung des Richters im beschleunigten Verfahren sollte er eine Geldstrafe zahlen. Da er die geforderte Summe in Höhe von 600 Euro nicht zahlen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten in ein Augsburger Gefängnis.

Aktuelle Ausgaben

Rosenheim

Rosenheim

Wasserburg

Wasserburg

Inntal

Inntal

Mangfalltal

Mangfalltal

Inn-Salzach

Inn-Salzach

Mühldorfer Wochenblatt

Muehldorfer Wochenblatt

Freizeit Spezial

Freizeit Spezial