Drei Schleuser bei Grenzkontrollen gefasst
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Drei Schleuser bei Grenzkontrollen gefasst

Die Bundespolizei hat am Donnerstagmorgen, 8. März, im Rahmen der Grenzkontrollen sowohl auf der A93 als auch in Nußdorf jeweils einen mutmaßlichen Schleuser gefasst. Ein Marokkaner war mit drei Landsleuten unterwegs, ein Pakistaner mit einem Landsmann und drei Indern. Nur wenige Stunden zuvor stoppten die Beamten in der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden einen Rumänen, der beschuldigt wird, zwei nigerianische Staatsangehörige illegal über die Grenze gebracht zu haben. Auch er wurde festgenommen und zur Rosenheimer Dienststelle gebracht.

Im Wagen des 38-jährigen Marokkaners, der sich mit einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen konnte, trafen die Bundespolizisten auf der Inntalautobahn auf zwei Männer, die nicht über die für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland erforderlichen Papiere verfügten. Wie sich herausstellte, stammen die beiden ebenfalls aus Marokko, sind 34 und 35 Jahre alt und wurden bereits in Italien registriert.

Bei der Kontrolle der Insassen eines Mietwagens im Nußdorfer Gemeindebereich beendeten die Bundespolizisten die Fahrt eines Pakistaners. Am Steuer saß ein 22-Jähriger, der sich mit seinem Pass und einer polnischen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen konnte. Seine Begleiter, drei Inder und ein Pakistaner im Alter von 26 bis 34 Jahren, hatten keine Einreisepapiere dabei. Offenbar hatte ihr mutmaßlicher Schleuser, der für die illegale Beförderung Geld bekommen haben soll, versucht, die Grenzkontrollen auf der Autobahn zu umfahren. Daher benutzte er wohl den „kleinen Grenzübergang“ bei Windshausen für seine Tour. Erwischt wurde er trotzdem.

Auch die Mitfahrer im Wagen des Rumänen waren nicht in der Lage, sich gegenüber den Kontrollbeamten auf der A93 ausweisen. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen 18-jährigen Nigerianer und seine 19-jährige Begleiterin. Die Fahrt von Italien nach Deutschland soll gegen Bezahlung erfolgt sein. Die nigerianische Staatsangehörige konnte mithilfe ihrer Fingerabdrücke zweifelsfrei identifiziert werden. Im Polizeicomputer war ein früherer Verstoß gegen das deutsche Asylgesetz vermerkt. Außerdem besaß sie in der Vergangenheit eine Aufenthaltsgestattung für die Bundesrepublik. Die Gültigkeit dieser Gestattung war jedoch bereits im Oktober 2017 erloschen.

Die Rosenheimer Bundespolizei ermittelt gegen die Fahrzeugführer aus Marokko, Pakistan und Rumänien wegen Einschleusens von Ausländern. Die eingeschleusten Migranten wurden wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt. Sie werden nach dem Stand der grenzpolizeilichen Befragung das Land voraussichtlich wieder in Richtung Österreich verlassen müssen.

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