Zum 1. Januar 2018 wird im Stadtgebiet von Wasserburg die Biotonne für alle Haushalte eingeführt. Für deren Einführung sprechen eine ganz Reihe guter Gründe.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist eine getrennte Erfassung von Bioabfällen seit dem 1. Januar Pflicht! Hintergrund dieser gesetzlichen Verpflichtung sind vor allem Aspekte der Ressourcenschonung. Durch die getrennte Verwertung von Bioabfällen in Vergärungsanlagen mit Erzeugung von Strom und Wärme werden fossile Energieträger ersetzt.
Im Hinblick auf die vom Energiedialog Wasserburg 2050 verfolgte Reduzierung von Treibhausgasemissionen ein großer Schritt nach vorne. Durch die Verwertung der entstehenden Gärreste können in der Landwirtschaft zudem künstliche Dünger und Bodenzuschlagsstoffe ersetzt werden. So bleibt etwa der im Bioabfall enthaltene Phosphor als verwertbarer Rohstoff erhalten.Bisher erfolgt die getrennte Sammlung von Bioabfällen ausschließlich im Bringsystem über einen Wiegeschleusencontainer am Wertstoffhof.
Da die getrennte Sammlung bisher freiwillig ist und nur von ca. 500 Haushalten genutzt wird, wird pro Jahr nur eine Sammelmenge von rund 65 Tonnen erreicht. In einer 2012 durchgeführten Restabfallanalyse wurde jedoch ein im Wasserburger Restabfall enthaltenes Potential von fast 600 Tonnen ermittelt! Die getrennte Sammlung von Bioabfällen bringt aber nicht nur ökologische, sondern auch große finanzielle Vorteile. Da für die Biotonne keine Gewichts- und Entleerungsgebühr erhoben wird, sparen Sie sich künftig Restabfallgebühren, da der schwere Bioabfall nicht mehr in der Restabfalltonne landet.
Die wichtigsten Fragen zur Einführung klärt auch ein Infoblatt, welches als PDF Datei heruntergeladen werden kann: http://www.wasserburg.de/de/buerger/abfallentsorgung/formulareantraege