Seit dem Jahr 2012 betritt niemand das Amtsgericht Rosenheim, ohne von einem Wachtmeister genau unter die Lupe genommen zu werden. Ähnlich wie an einem Flughafen werden Personenkontrollen durchgeführt und der Inhalt von Handtaschen überprüft.
Wie erforderlich und wirksam die Eingangskontrollen sind, sieht man an den Gegenständen, die dabei regelmäßig aufgefunden werden. Laut Anton Gröschl, dem Leiter der Wachtmeisterei des Amtsgerichts, gehören Taschenmesser und Scheren noch zu den vergleichsweise harmloseren Dingen. Sie werden mit einer Nummer versehen, sicher verwahrt und können nach dem Besuch des Gerichts wieder abgeholt werden.
Oft genug versuchen Angeklagte, Zeugen oder andere Verfahrensbeteiligte jedoch auch, mit verbotenen Gegenständen in das Amtsgericht zu gelangen. So wurden bereits Einhandmesser, Elektroschocker, Wurfsterne und Kleinkalibermunition aufgefunden und abgenommen. Da der Besitz dieser Gegenstände nicht erlaubt ist, werden sie der Polizei übergeben, die ein Ermittlungs- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Besitzer einleitet.
Immer wieder finden die Wachtmeister – meist gut versteckt in der Kleidung der Besucher – Betäubungsmittel, wie Extasy, Christal Meth oder Marihuana. Auch gegen diese Besucher ermittelt im Anschluss die Polizei.
Anton Gröschl berichtet von ganz überwiegend positiven und verständnisvollen Reaktionen auf die Eingangskontrollen. Entscheidend sei dabei, dass die Verfahrensbeteiligten bereits in den Ladungsschreiben auf die Kontrollen hingewiesen werden und sie sich schon im Voraus darauf einstellen können. Wenige ältere Personen seien zunächst skeptisch und verärgert, können aber in aller Regel durch freundliches und diplomatisches Auftreten der Wachtmeister von der Notwendigkeit der Kontrollen überzeugt werden.
Vor neue Herausforderungen wird die Wachtmeisterei durch das vermehrte Auftreten von sogenannten „schwierigen Verfahrensbeteiligten“, z.B. von Reichsbürgern gestellt. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Gerichtsverhandlungen zu gewährleisten, werden die Eingangskontrollen verstärkt, weitere Kontrollen unmittelbar vor dem Sitzungssaal durchgeführt und Besucherplätze im Sitzungssaal nur gegen Vorlage eines Ausweises vergeben.
Durch regelmäßiges Einsatztraining sind die Wachtmeister auch darauf vorbereitet, im Notfall einzugreifen und aufgebrachte Angeklagte oder Zeugen zur Raison zu rufen.
Die 16 Wachtmeister des Amtsgerichts – elf Männer und fünf Frauen – sind zuständig für die Sicherheit in allen Justizgebäuden in Rosenheim und Bad Aibling. Sie werden durch fünf Mitarbeiter/ innen eines Sicherheitsdienstes unterstützt, die in der Eingangskontrolle tätig sind.