+++ Update +++ Geflügelpest: Aufstallung aufgehoben +++ Update +++
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+++ Update +++ Geflügelpest: Aufstallung aufgehoben +++ Update +++

Die präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest wird für Tierhalter in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgehoben. Sowohl die Stadt als auch der Landkreis haben heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie treten ab 1. Mai in Kraft.

Seit etwa zwei Wochen ist in ganz Bayern kein Fall von Geflügelpest mehr nachgewiesen worden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit begründet die verringerte Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel damit, dass die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten sowie die Außentemperaturen ebenso wie die Sonneneinstrahlung zunehmen, wodurch es zu einer schnellen Inaktivierung des Erregers kommt.

Trotzdem rät das Amt zur Vorsicht. Grundsätzlich muss nach wie vor mit dem Vorkommen der Aviären Influenza bei Wildvögeln gerechnet werden. Daher sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten. Der direkte Kontakt zu Wildvögeln, vor allem von Wasservögeln ist zu verhindern.

Mitte März hatten Stadt und Landkreis die Aufstallung angeordnet. Betroffen waren im Landkreis rund 420 und in der Stadt knapp 25 Geflügelhalter.

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Für alle Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Rosenheim bleibt die Aufstallpflicht bis auf weiteres in Kraft. Auch die Durchführung von Börsen und Märkten mit Geflügel oder Vögeln kann nach wie vor nicht gestattet werden. Michael Helbing, der Leiter des Staatlichen Veterinäramtes Rosenheim verweist zudem auf die Wichtigkeit von Biosicherheitsmaßnahmen.

Die Geflügelpest ist in Deutschland bereits in mehreren Betrieben nachgewiesen worden, obwohl sich die Geflügelhalter an die Aufstallpflicht hielten. Entscheidend ist, sagt Dr. Helbing, dass nicht nur der direkte Kontakt mit Wildvögeln unterbunden ist, sondern auch die indirekten Eintragungswege.

So kann das Grippevirus durch von Wildvögeln verunreinigtes Futter, Wasser oder Einstreu in einen Geflügelstall kommen. Auch Kleidung, Schuhe, Schubkarren oder andere Gerätschaften eignen sich zur Übertragung des Virus. Dr. Helbing rät dringend dazu, vor dem Betreten des Geflügelstalls, Kleidung und Schuhe zu wechseln sowie geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vorzunehmen.

In einer aktuellen Risikobewertung kommt das Friedrich-Löffler-Institut zu dem Schluss, dass weiterhin von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen ist.

In Bayern ist die Geflügelpest bisher in vier Kleinbetrieben ausgebrochen. In einem Fall ist ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, weil sich der Geflügelhalter nicht an die Aufstallpflicht hielt. Das Staatliche Veterinäramt Rosenheim schickte bisher 65 Proben von toten Wildvögeln ein. 38 davon wurden positiv auf Aviäres Influenza Virus H5 getestet.

Der letzte positive Befund stammt von einer Lachmöwe, die am 1. Dezember tot aufgefunden wurde. Für den Leiter des Staatlichen Veterinäramtes Rosenheim Dr. Helbing ist das kein Grund zur Entwarnung:  Auch wenn der Fund schon mehr als zwei Monate zurückliegt, können wir nicht davon ausgehen, dass wir keine Wildvögel haben, die das Virus in sich tragen.

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