Offensive gegen Hoax in Sozialen Netzwerken – Kopp: „Zivilcourage ist auch im Internet unabdingbar“
Nimmt bei Hoax im Netz die Politik stärker in die Pflicht: Polizeipräsident Robert Kopp. Foto: Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Offensive gegen Hoax in Sozialen Netzwerken – Kopp: „Zivilcourage ist auch im Internet unabdingbar“

Die auf Facebook kursierende bewusste Falschmeldung über eine brutale Vergewaltigung einer 17-Jährigen in Mühldorf durch einen Asylbewerber hat Folgen: Überprüfungen der Polizei ergaben, dass der Fall frei erfunden ist. Nun ermitteln die Strafverfolgungsbehörden gegen die 55-jährige Verfasserin des Hoax wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat und wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Robert Kopp, Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit Sitz in Rosenheim, will auch in Zukunft konsequent gegen Desinformation im Netz vorgehen.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd, zuständig für rund 1,25 Millionen Einwohner in den 246 Kommunen der neun Landkreise und der kreisfreien Stadt Rosenheim, zog am 3. Januar bundesweit mediale Aufmerksamkeit auf sich, als es auf seiner Facebook-Seite einen frei erfundenen Fall nachdrücklich dementierte: Im weltgrößten Sozialen Netzwerk kursierte eine Falschmeldung, der zufolge eine 17-Jährige in Mühldorf auf äußerst brutale Weise von einem Asylbewerber vergewaltigt worden wäre, deshalb notoperiert hätte werden müssen und die Behörden den Fall verschleierten. Eine direkt eingeleitete polizeiliche Überprüfung ergab jedoch, dass der vermeintliche Fall frei erfunden ist. Die weiteren Ermittlungen zur Identifizierung der Person, die diesen Hoax lanciert hatte, führten zu einer 55-Jährigen aus dem niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn. Gegen sie ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei nun wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat und wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Nach dem Strafgesetzbuch wird jemand, der eine Straftat vortäuscht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wegen Volksverhetzung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Der Vorgang erhält seine Brisanz vor dem Hintergrund der laufenden bundespolitischen Debatte um Fake News und Hoax im Netz. Bereits im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 soll online eine Vielzahl an gefälschten Nachrichten im Umlauf gewesen sein. Angesichts der steigenden Bedeutung Sozialer Netzwerke für die Meinungsbildung auch in Deutschland sorgen sich hiesige Politiker im Vorfeld der Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen im Frühjahr sowie der Bundestagswahl im Herbst 2017 um Manipulation, bewusste Irreführung und Desinformation im Netz. Die Große Koalition hat deshalb angekündigt, härter gegen Falschmeldungen im Netz vorzugehen. Konkret forderte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Mitte Dezember die Strafverfolgungsbehörden auf, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden: Wer Falschmeldungen verbreite, müsse sich dafür verantworten. Geld- oder Gefängnisstrafen seien denkbar. „Verleumdung und üble Nachrede sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt“, erklärte Maas.

Offensive gegen Falschmeldungen im Netz

Den positiven Widerhall in Massenmedien und Netzgemeinde, den das „offensive und geradlinige Vorgehen“ des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd gegen Falschmeldungen und „Hetzbotschaften“ in Sozialen Netzwerken findet, sieht Polizeipräsident Kopp als „eindeutige Bestätigung“: „Wenn Menschen im Internet surfen, dann prägen auch Soziale Netzwerke deren Meinungsbildung nicht unerheblich“, erklärt der Spitzenbeamte. „In Zeiten ohne digitale Medien war die Frage des Absenders für eine vertrauenswürdige Einstufung elementar und unentbehrlich für die Meinungsbildung. Eine kritische individuelle Bewertung erscheint zunehmend an Bedeutung zu verlieren. Das Synonym Medienkompetenz ist für mich daher wichtiger denn je.“

Kopp zufolge gelte für die Polizei, „jede Form einer gezielten Desinformation aufzudecken und diese zu bekämpfen. Zivilcourage ohne jegliche Form von Hysterie oder Aktionismus ist daher auch im Internet unabdingbar: Mit einer schnellen Information der Polizei über Falschmeldungen beziehungsweise verdächtige Gerüchte im Netz – egal gegen wen sich diese auch immer richten – können wir zur Objektivierung von Sachverhalten und auch zu einer besseren gefühlten Sicherheit beitragen“. Bei Straftaten ist laut Pressesprecher Stefan Sonntag eine Anzeige bei der Polizei „immer der richtige Weg“, in Sozialen Netzwerken auf eigene Faust zu ermitteln „niemals“ ratsam, denn: „Wir sind die Profis“, betont Sonntag. Überdies sei es nach Kopp erklärtes polizeiliches Ziel, die Urheber von Falschnachrichten aus der Anonymität des Internets zu holen und relevante Straftaten konsequent zu verfolgen. „Auch im konkreten Fall ist uns das erfreulicherweise sehr schnell gelungen“, resümiert der Behördenleiter, der die Politik stärker in die Pflicht nimmt.

Kriminalitätsbekämpfung im Netz

Für den Polizeipräsidenten zeigt sich „immer deutlicher, dass nur eine cyberfähige Polizei zukunftsfähig sein wird“: Der Handel illegaler Gegenstände im Darknet, die Planung und Absprache von Straftaten über Kommunikationsdienste, Identitätsdiebstahl, Cybermobbing sowie die Verbreitung strafbarer Inhalte im Netz seien Beispiele dafür, dass neben der Polizei der Gesetzgeber gefragt sei.

Für die Bekämpfung der Cyberkriminalität sah Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Polizei des Freistaats allerdings schon Anfang 2015 „gut“ aufgestellt: Bis heute widmen sich mehr als 300 Spezialisten im Cybercrime-Kompetenzzentrum des Landeskriminalamtes und in den flächendeckend bei der Kriminalpolizei eingerichteten Cybercrime-Einheiten dem Kampf gegen Kriminelle im Netz. Diese „Cybercops“ sind besonders geschulte Ermittler in Fachkommissariaten, darunter 66 EDV-Spezialisten, die sich auf die Auswertung von EDV-Beweismitteln spezialisiert haben und zu Polizisten ausgebildet wurden.

Olaf Konstantin Krueger

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