Wenigverdiener, Familien und Alleinerziehende will der Staat 2017 mehr unterstützen. Aus diesem Grund werden gleich drei staatliche Leistungen bzw. Freibeträge erhöht. Außerdem soll die kalte Progression abgemildert werden. Alle Neuerungen im Überblick zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Neuer Grundfreibetrag: Steuerfreies Einkommen steigt auf 8.820 Euro im Jahr
Ab 1. Januar 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro. Bis zu dieser jährlichen Einkommenshöhe muss ein Single keine Steuern zahlen. Das Doppelte, also 17.640 Euro, steht Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2017 ist der Grundfreibetrag in den vergangenen zehn Jahren insgesamt um mehr als 1.000 Euro gestiegen.
Ab 1. Januar 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro. Bis zu dieser jährlichen Einkommenshöhe muss ein Single keine Steuern zahlen. Das Doppelte, also 17.640 Euro, steht Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2017 ist der Grundfreibetrag in den vergangenen zehn Jahren insgesamt um mehr als 1.000 Euro gestiegen.
Mehr für Eltern I: Zwei Euro mehr Kindergeld pro Kind und Monat
Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Monat und Kind. Folglich erhalten Erziehungsberechtige ab 2017 für das erste und zweite Kind jeweils 192 Euro im Monat, für das dritte Kind 198 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 223 Euro. In der Regel wird das Kindergeld bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, in etlichen Fällen sogar noch bis zu seinem 25. Geburtstag.
Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Monat und Kind. Folglich erhalten Erziehungsberechtige ab 2017 für das erste und zweite Kind jeweils 192 Euro im Monat, für das dritte Kind 198 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 223 Euro. In der Regel wird das Kindergeld bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, in etlichen Fällen sogar noch bis zu seinem 25. Geburtstag.
Mehr für Eltern II: Kinderfreibetrag erhöht sich um 108 Euro
Ab 2017 steigt der Kinderfreibetrag von 4.608 Euro auf 4.716 Euro für verheiratete Eltern bzw. eingetragene Lebenspartner mit Kind, die sich zusammen veranlagen lassen. Hinzu kommen 2.640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das ergibt insgesamt einen Freibetrag von 7.356 Euro pro Kind für 2017.
Ab 2017 steigt der Kinderfreibetrag von 4.608 Euro auf 4.716 Euro für verheiratete Eltern bzw. eingetragene Lebenspartner mit Kind, die sich zusammen veranlagen lassen. Hinzu kommen 2.640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das ergibt insgesamt einen Freibetrag von 7.356 Euro pro Kind für 2017.
Kalte Progression: Einkommensteuersätze werden an Inflation angepasst
Der Gesetzgeber will die kalte Progression in 2017 ausgleichen, indem er die Einkommensteuersätze an die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 anpasst – und das sind 0,73 Prozent. Die Einkommensteuersätze sind die Rechengröße für die zu zahlende Steuerschuld: Wer ein höheres Einkommen hat, zahlt auch mehr Steuern. Von "kalter Progression" spricht man, wenn eine Gehaltserhöhung zwar die Inflation ausgleicht, der Arbeitnehmer aber durch eben diese Gehaltserhöhung in einen höheren Steuertarif rutscht. Das Zusammenspiel der Inflation mit dem höheren Steuertarif sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer nach der Gehaltserhöhung real weniger in der Tasche haben kann als vorher.
Der Gesetzgeber will die kalte Progression in 2017 ausgleichen, indem er die Einkommensteuersätze an die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 anpasst – und das sind 0,73 Prozent. Die Einkommensteuersätze sind die Rechengröße für die zu zahlende Steuerschuld: Wer ein höheres Einkommen hat, zahlt auch mehr Steuern. Von "kalter Progression" spricht man, wenn eine Gehaltserhöhung zwar die Inflation ausgleicht, der Arbeitnehmer aber durch eben diese Gehaltserhöhung in einen höheren Steuertarif rutscht. Das Zusammenspiel der Inflation mit dem höheren Steuertarif sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer nach der Gehaltserhöhung real weniger in der Tasche haben kann als vorher.
Kleine Erhöhungen sichern Existenzminimum
Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages will der Gesetzgeber das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern in Deutschland sichern: Jeder soll eine gewisse Summe im Jahr steuerfrei einnehmen dürfen, um damit die wichtigsten Dinge bezahlen zu können. Seit einem Beschluss aus dem Jahr 1994 prüft die Bundesregierung in ihrem sogenannten Existenzminimumbericht alle zwei Jahre, wie hoch diese steuerfreie Summe sein sollte. Ots
Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages will der Gesetzgeber das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern in Deutschland sichern: Jeder soll eine gewisse Summe im Jahr steuerfrei einnehmen dürfen, um damit die wichtigsten Dinge bezahlen zu können. Seit einem Beschluss aus dem Jahr 1994 prüft die Bundesregierung in ihrem sogenannten Existenzminimumbericht alle zwei Jahre, wie hoch diese steuerfreie Summe sein sollte. Ots