Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales hat dem Bayerischen Landkreistag einen Entwurf zu einer Neufassung der Asyldurchführungsverordnung übermittelt, die noch zum 1. August in Kraft treten soll. Im Mittelpunkt des Verordnungsentwurfs steht das Wohnsitzverfahren zur Verteilung anerkannter Flüchtlinge.
„Es liegt nun in der Hand der Bayerischen Staatsregierung, mit der geplanten Änderung der Asyldurchführungsverordnung die richtigen Weichen für eine ausgewogene Wohnsitzverteilung der Flüchtlinge zu stellen“, sagt der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter. Ein wichtiger Punkt sei dabei die freiwillige oder obligatorische Mitwirkung der Gemeinden: „Nach unserer Auffassung ist eine Regelung erforderlich, mit der den Gemeinden auferlegt werden kann, eine bestimmte Zahl Bleibeberechtigter aufzunehmen und unterbringen zu müssen und dafür auch Kapazitäten zur Verfügung zu stellen“, so Dr. Johann Keller, Geschäftsführendes Präsidialmitglied im Bayerischen Landkreistag.
Mühldorfs Landrat Georg Huber vertritt den Standpunkt des Bayerischen Landkreistags: „Die angedachte Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge ist ein wichtiger Baustein, damit keine sozialen Brennpunkte entstehen. Eine konsequente Umsetzung des Königsteiner Schlüssels ist Grundvoraussetzung, um die Bildung von Ghettos zu verhindern“, sagt Huber. „Das bedeutet eine lastengerechte Verteilung für alle Kommunen im Landkreis.“ Dabei ist Huber wichtig, dass die Städte, Märkte und Gemeinden mit den Kosten nicht allein gelassen werden: „Das geht von der Unterstützung bei den Wohnkosten über Hartz IV bis hin zu den erhöhten Personalkosten. Bund und Land sind hier gefordert, die Kommunen zu unterstützen.“
Darüber hinaus pflichtet Huber Landrat Bernreiter bei, der sagt: „Wir wollen die Städte und Gemeinden, die bereit waren, Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren aufzunehmen, nicht im Regen stehen lassen, indem sie künftig die Integrationsaufgaben für die Bleibeberechtigten allein schultern müssen.“ Die Städte, Märkte und Gemeinden, die ohne Pflicht bisher Flüchtlinge aufgenommen hätten, dürften auf keinen Fall auf Dauer einen Nachteil davon tragen, so Landrat Huber.